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Moderne Videoüberwachung: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Videoüberwachung aus dem Haus für Sicherheit®

Videoüberwachung ist aus dem Unternehmensalltag kaum mehr wegzudenken – sei es zum Schutz vor Diebstahl, zur Zutrittskontrolle oder zur gerichtsfesten Beweissicherung. Gleichzeitig entwickelt sich die Technologie rasant weiter: Intelligente Kameras, KI-gestützte Auswertungssysteme und Cloud-Lösungen bieten neue Möglichkeiten, stellen Betreiber jedoch auch vor komplexere Anforderungen – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Transparenz. Aktuelle Empfehlungen aus Technik und Recht zeigen, worauf Unternehmen achten sollten, um rechtssicher und wirkungsvoll zu handeln.

Anwendung entscheidet über Bildqualität

Welche Kamera zum Einsatz kommt, hängt maßgeblich vom konkreten Zweck der Überwachung ab. Maßgeblich ist hier die europäische Norm DIN EN 50132-7, die sechs Qualitätsstufen unterscheidet – von der groben Überblicksaufnahme bis zur gerichtsfesten Identifikation von Personen. Für eine reine Bewegungserkennung reicht oft eine Bildhöhe von lediglich fünf Prozent pro Person. Geht es hingegen um die zweifelsfreie Identifikation – etwa beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen – muss das Gesicht eine deutlich höhere Bildauflösung einnehmen und idealerweise die gesamte Bildschirmhöhe ausfüllen.

„Wer glaubt, dass jede Kamera automatisch Sicherheit bedeutet, unterschätzt die Komplexität der Anforderungen“, betont Jens Grundmann, Kühn Sicherheit GmbH. „Entscheidend ist, dass Technik, Zweck und rechtlicher Rahmen perfekt aufeinander abgestimmt sind – sonst wird aus Sicherheit schnell ein Risiko.“

Beleuchtung: Ohne Licht keine klaren Bilder

Ein oft unterschätzter Faktor für hochwertige Überwachungsbilder ist die Ausleuchtung der Szene. Selbst die beste Kamera liefert keine brauchbaren Ergebnisse, wenn das Licht nicht stimmt. „Licht ist ein entscheidender Faktor“, bestätigt auch ein Sprecher des Bundesverbands für Sicherheitstechnik (BHE). Besonders bei Nacht oder in schlecht beleuchteten Bereichen ist eine gezielte Planung erforderlich.

Moderne LED-Beleuchtung bietet hier viele Vorteile: Sie ist energieeffizient, langlebig und sowohl in Weißlicht- als auch Infrarotvarianten erhältlich. Während Weißlicht detaillierte Farbbilder ermöglicht, wird Infrarotlicht vor allem für diskrete Überwachung eingesetzt – etwa bei der Sicherung von Außengeländen oder in sensiblen Wohnumgebungen, wo Anwohner nicht gestört werden sollen.

Auch die Farbtemperatur spielt eine Rolle: Für eine möglichst originalgetreue Farbwiedergabe sollte das Licht optimal auf das Sensorspektrum der Kamera abgestimmt sein. Hilfreich für die Planung ist ein Luxmeter – es misst die tatsächliche Lichtstärke vor dem Objektiv und ermöglicht so eine gleichmäßige und situationsgerechte Ausleuchtung.

Planung: Zusammenspiel von Technik und Umgebung

Eine professionelle Videoüberwachung beginnt nicht bei der Installation, sondern bereits bei der detaillierten Planung. Dabei ist nicht nur die Wahl der Technik entscheidend, sondern auch deren Positionierung und Abstimmung mit der Umgebung.

So sollten Kameras und Lichtquellen sinnvoll zueinander ausgerichtet sein: Ideal ist es, Leuchten außerhalb des direkten Kamerablickfelds zu installieren, um Blendung oder Gegenlicht zu vermeiden. Der Abstrahlwinkel der Leuchte wiederum muss zur Brennweite des Objektivs passen. Wichtig ist auch: Mit zunehmender Entfernung zur Lichtquelle nimmt die Lichtintensität am Sensor ab. Jeder sogenannte F-Stop steht dabei für eine Halbierung der Lichtmenge – ein Aspekt, der bei der Berechnung der notwendigen Beleuchtungsstärke berücksichtigt werden muss.

Datenschutz: Transparenz ist kein „Kann“, sondern Pflicht

Videoüberwachung bedeutet immer auch den Umgang mit personenbezogenen Daten – insbesondere mit Bild- und Bewegungsprofilen. Deshalb unterliegt sie strikt der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Überwachung ist nur dann zulässig, wenn sie sich auf einen der gesetzlichen Erlaubnistatbestände stützt – beispielsweise zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens oder bei ausdrücklicher Einwilligung betroffener Personen.

Transparenz ist dabei essenziell: Besucher, Kunden und Mitarbeitende müssen vor Betreten des überwachten Bereichs auf die Maßnahme hingewiesen werden – durch ein gut sichtbares Schild mit klaren Angaben zu Zweck, verantwortlicher Stelle und Speicherdauer. Auch eine datenschutzrechtliche Dokumentation, z. B. im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung, ist in vielen Fällen verpflichtend.

Neue Technologien: Chancen und Herausforderungen

Mit dem technischen Fortschritt steigen auch die Anforderungen an Verantwortliche. Viele moderne Systeme nutzen mittlerweile KI-gestützte Analysefunktionen, um z. B. verdächtiges Verhalten automatisch zu erkennen. Gleichzeitig erfreuen sich Cloud-basierte Speicherlösungen zunehmender Beliebtheit – nicht zuletzt aufgrund ihrer Skalierbarkeit und einfachen Wartung.

Diese Innovationen bringen jedoch auch neue datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich: Bei Cloud-Lösungen geht es vor allem um die Frage, wo die Daten gespeichert werden und ob dabei ein Datentransfer in unsichere Drittländer erfolgt. Die Datenschutzkonferenz (DSK) – ein Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden – hat hierzu erste Orientierungshilfen veröffentlicht, die als Richtschnur für Betreiber dienen sollten.

Sicherheit braucht ganzheitliche Planung

Unternehmen, die in moderne Videoüberwachung investieren, sollten dabei nicht nur auf technologische Exzellenz setzen, sondern den gesamten Kontext im Blick behalten: Von der Auswahl geeigneter Kameras über eine durchdachte Beleuchtung bis hin zur datenschutzrechtlich sauberen Dokumentation. Nur wenn alle Faktoren zusammenspielen, wird aus Videoüberwachung ein effektives Sicherheitsinstrument.

Die frühzeitige Einbindung von Fachleuten aus Technik und Recht ist dabei nicht nur empfehlenswert, sondern mittlerweile fast unumgänglich. So lässt sich nicht nur der Schutz von Personen und Eigentum gewährleisten – auch potenzielle Haftungsrisiken werden reduziert und die Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Kunden gestärkt.

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Jens Grundmann

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